Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat bestätigt den Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2015 TOP 6.

Der Satzungsentwurf vom 26.05.2015 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

Als Form der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.