Sitzung: 23.06.2015 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt den Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2015 TOP 6.
Der Satzungsentwurf
vom 26.05.2015 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3
BauGB durchzuführen.
Als Form der
Öffentlichkeitsbeteiligung wird die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 Alt. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird nach §
4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.