Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.08.2012 TOP 11 wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) in Auftrag geben. Das Untersuchungsgebiet umfasste im Wesentlichen den Kernbereich entlang der Hauptstraße/St2131 sowie das Gelände des ehemaligen Bahnhofs (siehe Lageplan). Die VU wurde am 09.12.2014 vom Gemeinderat gebilligt. Von weiteren vorbereitenden Untersuchungen im Sinne des § 141 Abs. 1 BauGB kann daher abgesehen werden - vgl. § 141 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird gem. § 141 Abs. 3 BauGB beauftragt, die Vorbereitung der „Sanierung des Ortskerns“ einzuleiten. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ist aus beiliegendem Lageplan Stand 29.09.2015, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen, auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird dabei hingewiesen.