Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

Die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange können im Abwägungsverfahren ausgeräumt werden. Die entsprechenden Fachstellen erheben keine Einwendungen mehr, wenn ihre Anregungen umgesetzt werden.

Vorliegender Entwurf wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft.