Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes wird für die Sanierung des Rathauses ein Förderantrag gestellt.

  2. Das Planungsbüro SSP wird beauftragt, die Antragsunterlagen für die Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms auszuarbeiten.

  3. Das Planungsbüro Nigl und Mader wird beauftragt, die energetische Betrachtung für die Antragstellung vorzunehmen.

  4. Der erste Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, die Antragsunterlagen rechtzeitig bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.