Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

A)     Die vorliegende Flächennutzungsplanäderung in Form des Deckblattes Nr. 21 einschließlich des Erläuterungsberichtes des Architekturbüros Ludwig Bauer, Hauzenberg, in der geänderten Fassung vom 25.01.2016 unter Berücksichtigung vorherig beschlossener Änderungen wird hiermit festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung:

Ja:   14   Nein: 0     Anwesend: 14         Befangen: 0

B)     Der gegenständliche Bebauungsplan-Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht „Gewerbegebiet Jandelsbrunn-Mösing II“, des Architekturbüros Ludwig Bauer, Hauzenberg, in der jeweils geänderten Fassung vom 25.01.2016 unter Berücksichtigung vorstehend beschlossener Änderungen wird als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau mit der Änderung des Flächennutzungsplanes vorzulegen und ist öffentlich bekannt zu machen, sobald das entsprechende Deckblatt Nr. 21 über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn durch die Kreisbaubehörde genehmigt ist.
Auf die wesentlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

Die zusammenfassende Erklärung über die Abhandlung der Umweltbelange gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB ist den Bauleitplänen beizufügen.