Sitzung: 26.01.2016 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0
Beschluss:
A)
Die vorliegende Flächennutzungsplanäderung in Form des
Deckblattes Nr. 21 einschließlich des Erläuterungsberichtes des
Architekturbüros Ludwig Bauer, Hauzenberg, in der geänderten Fassung vom
25.01.2016 unter Berücksichtigung vorherig beschlossener Änderungen wird
hiermit festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Abs. 1 BauGB
durchzuführen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmung:
Ja: 14
Nein: 0 Anwesend: 14 Befangen: 0
B) Der
gegenständliche Bebauungsplan-Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan,
Begründung und Umweltbericht „Gewerbegebiet Jandelsbrunn-Mösing II“, des
Architekturbüros Ludwig Bauer, Hauzenberg, in der jeweils geänderten Fassung
vom 25.01.2016 unter Berücksichtigung vorstehend beschlossener Änderungen wird
als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau mit der Änderung des
Flächennutzungsplanes vorzulegen und ist öffentlich bekannt zu machen, sobald
das entsprechende Deckblatt Nr. 21 über die Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Jandelsbrunn durch die Kreisbaubehörde genehmigt ist.
Auf die wesentlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen ist in der
Bekanntmachung hinzuweisen.
Die zusammenfassende Erklärung über die Abhandlung der Umweltbelange gem. § 6
Abs. 5 Satz 3 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB ist den Bauleitplänen beizufügen.