Sitzung: 08.11.2016 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange sind nicht als
Einwendungen gegen die Bauleitplanung zu werten, es handelt sich hierbei um
Hilfestellungen zum Erlass der Ergänzungssatzung.
Alle Hinweise wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Diese Einarbeitungen
führen jedoch nicht zu grundsätzlichen Änderungen des Inhalts der Satzung,
sodass eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger
öffentlicher Belange unterbleiben kann.
Vorstehender Satzungsentwurf vom 27.10.2016 wird vom
Gemeinderat gebilligt und als Satzung beschlossen.
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.