Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich Jandelsbrunn Nord-Ost Kuglerberg, Flurnummern 40, 40/2, 41, 41/2, 41/3, 41/5 und 41/6, einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet, WA“ (§ 4 BauNVO) mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und gleichzeitig (Parallelverfahren) den bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde durch Deckblatt 22 entsprechend zu ändern (Änderungsbeschluss).

 

Der Planbereich ist umgrenzt im Norden von der Staatsstraße St 2131 (Mühlreibe),

im Osten von einem Waldstück,

im Süden von der Staatsstraße St 2131 (Dreisesselstraße),

im Westen von der bisherigen Bebauung der Ortschaft Jandelsbrunn

 

Mit der Erarbeitung eines Planentwurfs ist das Planungsbüro COPLAN, Eggenfelden, beauftragt worden.

 

Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss ist von der Verwaltung öffentlich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

Vom Planungsbüro ist ein Entwurf auszuarbeiten, der die Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht für das Anwesen Dreisesselstraße 8 vermeidet.