Sitzung: 08.11.2016 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt – vorbehaltlich eines etwaigen
Widerrufs – gegenüber dem zuständigen Finanzamt schriftlich zu erklären, dass
für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen
weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung angewendet
wird.