Sitzung: 02.05.2017 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter vorstehend dargestellten bau-, sowie erschließungstechnischen und –rechtlichen Voraussetzungen erteilt.
Der Gemeinderat stimmt erforderlichenfalls dem Erlass einer
Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB zu. Dafür anfallende Kosten hat der
Bauwerber zu tragen.