Sitzung: 02.05.2017 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Die Grabrechtsinhaber der beanstandeten Grabstätten erhalten
eine Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG mit dem freundlichen und sachlichen Hinweis
auf ihr Fehlverhalten sowie der Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer
Frist von 4 Wochen.
Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, ergeht eine Beseitigungsanordnung in Form eines Bescheids wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
Vor Erlass der Beseitigungsanordnung ist der Bescheid nochmal dem Gemeinderat vorzulegen.