Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

Die Grabrechtsinhaber der beanstandeten Grabstätten erhalten eine Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG mit dem freundlichen und sachlichen Hinweis auf ihr Fehlverhalten sowie der Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen.

Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, ergeht eine Beseitigungsanordnung in Form eines Bescheids wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

 

Vor Erlass der Beseitigungsanordnung ist der Bescheid nochmal dem Gemeinderat vorzulegen.