Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

 

A) Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Änderung und Erweiterung des qualifizierten Bebauungsplanes Gewerbegebiet GEE Jandelsbrunn-West, 1. Erweiterung (§ 8 BauNVO) auf der Flurnummer 141/1, Gemarkung Jandelsbrunn (Aufstellungsbeschluss) und gleichzeitig den bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Jandelsbrunn durch Deckblatt 23 zu ändern.

Der Planbereich grenzt im Osten an das bestehende Gewerbegebiet an und ist umgrenzt

-          im Süden vom nicht ausgebauten Feld- und Waldweg Fl. Nr. 137 Gemarkung Jandelsbrunn und von der Staatsstraße St 2131

-          im Westen und Norden von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl. Nr. 141 Gemarkung Jandelsbrunn

 

Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss ist durch die Verwaltung öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

 

B) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 4 BauGB, sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der vorliegenden Planentwürfe vom 01.06.2017 für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet GEE Jandelsbrunn West Fl.Nr. 141/1 Gemarkung Jandelsbrunn sowie für die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn durch Deckblatt Nr. 23 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1, § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Gleichzeitig soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligungsverfahren in fristgerechter Weise durchzuführen.