Sitzung: 06.06.2017 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt nach Art. 63 GO die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. Diese ist Anlage zu dieser Niederschrift.
Ferner beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Haushaltsplan 2017 mit seinen Anlagen.
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Jandelsbrunn
Landkreis
Freyung-Grafenau
für das
Haushaltsjahr 2017
Auf Grund des Art. 63 ff der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit . . .
. . . .6.328.868,00 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit . .
. . . . . 2.988.070,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze)
1. Grundsteuer a) für
land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) .
. . .
. . .
. . .
. 330 v. H.
b) für
die Grundstücke (B) . . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . . 330
v. H.
2. Gewerbesteuer . . .
. . . . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. 330 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . 800.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Gemeinde
Jandelsbrunn
(Siegel)
Jandelsbrunn, den Freund,
1.Bürgermeister