Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

A)     Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn in Form des Deckblattes Nr. 22 einschließlich des Erläuterungsberichtes des Architekturbüros COPLAN in der Fassung vom 06.06.2017 unter Berücksichtigung vorherig beschlossener Änderungen wird hiermit festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannzumachen.

Abstimmung:

Ja: 15               Nein: 0


B)     Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht „WA Jandelsbrunn Nord-Ost Kuglerberg“ des Architekturbüros COPLAN in der Fassung vom 06.06.2017 unter Berücksichtigung vorstehend beschlossener Änderungen wird als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau mit zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes vorzulegen und ist öffentlich bekanntzumachen, sobald das entsprechende Deckblatt Nr. 22 über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn durch die Kreisbaubehörde genehmigt ist.
Auf die wesentlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

Die zusammenfassende Erklärung über die Abhandlung der Umweltbelange gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB ist den Bauleitplänen beizufügen.