Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 6 Gemarkung Hintereben. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

  2. Die Arbeiten für die Erstellung der Satzungsunterlagen sind an ein qualifiziertes Architekturbüro zu vergeben (die Vergabe erfolgte bereits an Frau Knödlseder).

  3. Sämtliche anfallenden Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Wasserver- und Entsorgung, der Aufwendungen für geforderte naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, evtl. Gutachterkosten und alle notwendigen Aufwendungen zur Erlangung des Planungszieles sind von der Antragstellerin zu tragen.

  4. Bezüglich der Herstellung der Erschließungsanlagen, der Verkehrssicherungspflichten und der Kostentragung ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB zu schließen.

  5. Dieser Aufstellungsbeschluss wird erst nach Abschluss des erforderlichen städtebaulichen Vertrages wirksam.

  6. Der Gemeinderat billigt die vorgelegten Planentwürfe vom 13.07.2017.

  7. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
    Als Form der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gewählt.