Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn in Form des Deckblattes 24 einschließlich des Erläuterungsberichts des Architekturbüros SSP in der Fassung vom 05.02.2018 unter Berücksichtigung der vorherig beschlossenen Änderungen wird hiermit festgestellt.
    Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht „GE e Jandelsbrunn Nord Freud“ des Architekturbüros SSP in der Fassung vom 05.02.2018 unter Berücksichtigung vorstehend beschlossener Änderungen wird als Satzung beschlossen.

    Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau mit zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes vorzulegen und ist öffentlich bekanntzumachen, sobald das entsprechende Deckblatt Nr. 24 über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn durch die Kreisbehörde genehmigt ist.
    Auf die wesentlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

    Die zusammenfassende Erklärung über die Abhandlung der Umweltbelange gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 10 Abs. 4 Bau GB ist den Bauleitplänen beizufügen.