Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt folgende Änderungssatzung:

 

Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende

 

Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

 

§ 1 Änderung

Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Jandelsbrunn vom 16.11.2015 wird durch die Anlage zu dieser Änderungssatzung ergänzt.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Jandelsbrunn, den

 

 

Freund, erster Bürgermeister