Sitzung: 06.02.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt folgende Änderungssatzung:
Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt aufgrund von Art. 28 Abs.
4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende
Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
§ 1 Änderung
Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Jandelsbrunn vom 16.11.2015 wird durch die Anlage zu dieser Änderungssatzung ergänzt.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jandelsbrunn, den
Freund, erster Bürgermeister