Sitzung: 06.03.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Aufgrund von Art. 51
Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) erlässt die
Gemeinde Jandelsbrunn folgende
Verordnung zur
Änderung
der Anlage zur
Verordnung der Gemeinde Jandelsbrunn über die Reinhaltung und Reinigung der
öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
§ 1
In die Anlage zur Verordnung wird bei der Ortschaft
Jandelsbrunn in Gruppe B die Straße „Am Kramerbach“ Fl.Nr. 137 Gemarkung
Jandelsbrunn eingefügt.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jandelsbrunn, den 06.03.2018
GEMEINDE JANDELSBRUNN