Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aufgrund von Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende

 

Verordnung zur Änderung

der Anlage zur Verordnung der Gemeinde Jandelsbrunn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

 

§ 1

In die Anlage zur Verordnung wird bei der Ortschaft Jandelsbrunn in Gruppe B die Straße „Am Kramerbach“ Fl.Nr. 137 Gemarkung Jandelsbrunn eingefügt.

§ 2

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Jandelsbrunn, den 06.03.2018

GEMEINDE JANDELSBRUNN