Sitzung: 03.04.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Für die Entschädigung der Feuerwehrkommandanten und
sonstiger Feuerwehrdienstleistender werden wie in der Vergangenheit auch
weiterhin die Entschädigungssätze aus der jeweils gültigen Bekanntmachung des
Bayerischen Ministeriums des Innern zu § 11 der Feuerwehrgesetzesausführungsverordnung
angewendet.