Sitzung: 08.05.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt nach Art. 63 GO die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018. Diese ist Anlage zu dieser Niederschrift.
Ferner beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Haushaltsplan 2018 mit seinen Anlagen und dem Finanzplan für die Jahre 2019 - 2021.
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Jandelsbrunn
Landkreis
Freyung-Grafenau
für das
Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des Art. 63 ff der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit . .
. . . . . 6.731.862,00 €
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit . . .
. . .
. 4.356.453,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze)
1. Grundsteuer a) für
land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) .
. . .
. . .
. . .
. 330 v. H.
b) für
die Grundstücke (B) . . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . 330 v. H.
2. Gewerbesteuer . . .
. . . . . .
. . . . .
. . .
. . .
. . .
. . 330 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . 800.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Gemeinde
Jandelsbrunn
(Siegel)
Jandelsbrunn, den Freund,
1.Bürgermeister