Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die oben angeführten Teilstücke der Gemeindeverbindungsstraßen sind zum öffentlichen Feld- und Waldweg, ausgebaut (Art. 53 Nr. 1 BayStrWG), abzustufen.

Diese erhalten jeweils den Namen „Forstweg“ ergänzt um die Fl.Nr. auf der sich der Weg befindet (Forstweg Fl.Nr. 533, Forstweg Fl.Nr. 176, Forstweg Fl.Nr. 550).

Die Verwaltung erhält Anweisung zum wegerechtlichen Vollzug und zur Eintragung in das Straßen- und Wegeverzeichnis.