Sitzung: 16.10.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Die im Zuge der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen wurden hiermit
dem Abwägungsprozess unterzogen. Die hier getroffenen Abwägungsergebnisse
werden in die Planungen eingearbeitet.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.