Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Zuge der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen wurden hiermit dem Abwägungsprozess unterzogen. Die hier getroffenen Abwägungsergebnisse werden in die Planungen eingearbeitet.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.