Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erstellung des Lärmschutzgutachtens und der Einarbeitung der erforderlichen Werte in die Bauleitplanung das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.