Sitzung: 04.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erstellung des Lärmschutzgutachtens und der Einarbeitung der erforderlichen Werte in die Bauleitplanung das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.