Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stimmt der Walderschließungsmaßnahme auf den betroffenen und im Eigentum der Gemeinde befindlichen Fl.Nrn. 516, 506 und 511, Gmkg. Heindlschlag, zu. Gleichzeitig wird auch der beantragten Übernahme der Maßnahmeträgerschaft zugestimmt.

Damit ist auch die Verpflichtung verbunden, dass sogleich nach dem Ausbau der betroffenen Wegestücke diese als ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege zu widmen sind, mit der Folge, dass nach Ablauf der Verpflichtung zur Instandhaltung durch die beteiligten Anlieger im Zeitraum der Bindefrist, nach Art. 54 Abs. 3 BayStrWG die Baulast an ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen der Gemeinde obliegt. Die Gemeinde kann dann bis zu 75 v.H. ihrer nicht anderweitig gedeckten sächlichen Aufwendungen aus der Baulast auf die Beteiligten umlegen