Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

 

A)

Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn in Form des Deckblattes 25 einschließlich des Erläuterungsberichts in der Fassung vom 12.02.2019 des Architekturbüros SSP, Waldkirchen, unter Berücksichtigung vorherig beschlossener Änderungen wird hiermit festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

B)

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht Jandelsbrunn-West Fläche für Gemeinbedarf in der Fassung vom 12.02.2019 unter Berücksichtigung vorstehend beschlossener Änderungen wird als Satzung beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau mit zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes vorzulegen und ist öffentlich bekanntzumachen, sobald das entsprechende Deckblatt Nr. 25 über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn durch die untere Bauaufsichtsbehörde genehmigt ist.

 

Auf die wesentlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

 

Die zusammenfassende Erklär8ung über die Abhandlung der Umweltbelange gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB ist den Bauleitplänen beizufügen.