Sitzung: 02.04.2019 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche der Flurnummer 58 Gemarkung
Heindlschlag.
Herr Johann Rosenberger hat mit der Gemeinde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, der die Übernahme der Planungskosten beinhaltet sowie klarstellt, dass der Erfolg des Aufstellungsverfahrens nicht garantiert werden kann.