Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche der Flurnummer 58 Gemarkung Heindlschlag.

 

Herr Johann Rosenberger hat mit der Gemeinde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, der die Übernahme der Planungskosten beinhaltet sowie klarstellt, dass der Erfolg des Aufstellungsverfahrens nicht garantiert werden kann.