Sitzung: 02.04.2019 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt nach Art. 63 GO die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019. Diese ist Anlage zu dieser Niederschrift.
Ferner beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Haushaltsplan 2019 mit seinen Anlagen und dem Finanzplan für die Jahre 2020 - 2022.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Jandelsbrunn
Landkreis Freyung-Grafenau
für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt
die Gemeinde folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit . . .
. . . . 7.583.801,00
€
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
. .
. . . . .
6.477.015,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)
1. Grundsteuer a)
für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) .
. . .
. . .
. . .
. 330 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) . . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. 330 v. H.
2. Gewerbesteuer .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. 330
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird
auf .
. . . . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. . 800.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Gemeinde
Jandelsbrunn
(Siegel)
Jandelsbrunn,
den Freund,
1.Bürgermeister