Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn in Form des Deckblattes 26 einschließlich des Erläuterungsberichts des Planungsbüros Arndörfer in der Fassung vom 25.02.2019 unter Berücksichtigung der vorherig beschlossenen Änderungen wird hiermit festgestellt.
    Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht „GE Jandelsbrunn West Eislacken“ des Planungsbüros Arndörfer in der Fassung vom 25.02.2019 unter Berücksichtigung der vorstehend beschlossenen Änderungen wird als Satzung beschlossen.

    Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau mit zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes vorzulegen und ist öffentlich bekanntzumachen, sobald das entsprechende Deckblatt Nr. 26 über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigt ist.
    Auf die wesentlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

    Die zusammenfassende Erklärung über die Abhandlung der Umweltbelange gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB ist den Bauleitplänen beizufügen.