Sitzung: 07.05.2019 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde stimmt der Walderschließungsmaßnahme auf den betroffenen und im Eigentum der Gemeinde befindlichen Fl.Nrn. 500, 512 und 513 Gemarkung Jandelsbrunn zu. Gleichzeitig wird auch der beantragten Übernahme der Maßnahmenträgerschaft zugestimmt.
Damit ist auch
die Verpflichtung verbunden, dass sogleich nach dem Ausbau der betroffenen
Wegestücke diese als ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege zu widmen sind,
mit der Folge, dass nach Ablauf der Verpflichtung zur Instandhaltung durch die
beteiligten Anlieger im Zeitraum der Bindefrist, nach Art. 54 Abs. 3 BayStrWG
die Baulast an ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen der Gemeinde
obliegt. Die Gemeinde kann dann bis zu 75 v.H. ihrer nicht anderweitig
gedeckten sächlichen Aufwendungen aus der Baulast auf die Beteiligten umlegen.