Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich Wollaberg Süd; Ägidiusstraße II, Flurnummer 1118 einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet, WA“ (§ 4 BauNVO) mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und gleichzeitig (Parallelverfahren) den bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde durch Deckblatt 28 entsprechend zu ändern (Änderungsbeschluss).

Der Planbereich ist umgrenzt im Norden von der bisherigen Bebauung der Ortschaft Wollaberg, im Westen von einer landwirtschaftlichen Fläche, im Süden und Osten von der Gemeindestraße (Falkensteinerstraße).

Mit der Erarbeitung eines Planentwurfs ist das Planungsbüro Pichlmeier, Schönberg, beauftragt worden.

Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss ist von der Verwaltung öffentlich bekanntzumachen

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Verfahrensschritte unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 b BauGB durchzuführen.