Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich Hintereben Nord-Ost Schulstraße, Flurnummer 18 und Teilfläche 876 einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet, WA“ (§4 Bau NVO) mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und gleichzeitig (Parallelverfahren) den bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde durch Deckblatt 30 entsprechend zu ändern (Änderungsbeschluss). Die Planung soll im Sinne der Entwurfsvariante mit Spielplatz umgesetzt werden.

 

Der Planbereich ist umgrenzt im Norden, Osten und Süden von einer landwirtschaftlichen Fläche und im Westen von der bisherigen Bebauung der Ortschaft Hintereben.

 

Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss ist von der Verwaltung öffentlich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Ebenso sind von der Verwaltung die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.