Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Nachdem aus der örtlichen Prüfung sämtliche Prüfungserinnerungen aufgeklärt und keine Fragen offen geblieben sind, sowie lt. vorstehend gefassten Beschluss die Jahresrechnung 2018 festgestellt wurde, beschließt der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 GO Bürgermeister und Verwaltung für die Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen.

 

 

Der 1. Bürgermeister nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.