Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer.

 

Der Gemeinderat beschließt vorstehende Änderungsverordnung.

§ 1

 

Die Anlage zur Verordnung wird wie folgt geändert:

 

Anlage zur Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Gemeinde Jandelsbrunn
(Plakatierungsverordnung)

 

Werbung zur politischen Meinungsbildung

 

Auf den Flächen

 

-          Fl. Nr. 1202/6 Gemarkung Jandelsbrunn (Einfahrt bei Linden)

-          Fl. Nr. 74 Gemarkung Jandelsbrunn (Einfahrt Hauptstraße Süd)

-          Fl. Nr. 353/5 Gemarkung Hintereben (Einfahrt Hintereben Süd Bushaltestelle)

-          Fl. Nr. 1084/2 Gemarkung Jandelsbrunn (Feuerwehrhaus Wollaberg)

-          Fl. Nr. 17/7 Gemarkung Heindlschlag (Bushaltestelle bei ehemaliger Grundschule)

-           

Werden Möglichkeiten zur Plakatwerbung bereitgestellt für:

 

a)     die jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen bei 

Europawahlen

6 Wochen vor dem Wahltermin

Bundestagswahlen

6 Wochen vor dem Wahltermin

Landtagswahlen

6 Wochen vor dem Wahltermin

Kommunalwahlen

6 Wochen vor dem Wahltermin

 

b)     die jeweiligen Antragsteller bei Volksbegehren während der Dauer der Auslegung der Eintragungslisten 

c)     die jeweiligen Antragsteller und die jeweiligen politischen Parteien und Wählergruppen bei Volksentscheiden 

 

6 Wochen vor dem Abstimmungstermin

 

Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.

 

Plakatständer/Plakatsäulen

 

Für Werbung im Sinne des § 1 Abs. 1 dieser Verordnung befindet sich eine
Plakatwand in Jandelsbrunn gegenüber Hauptstraße 29 (Dorffestplatz).

 

 

 

§ 2 Die Verordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft

 

Jandelsbrunn, den __.03.2020

Gemeinde Jandelsbrunn

 

 

 

Freund, erster Bürgermeister