Sitzung: 03.03.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Anbringen
von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer.
Der Gemeinderat beschließt vorstehende Änderungsverordnung.
§ 1
Die Anlage zur Verordnung wird wie folgt geändert:
Anlage zur Verordnung über das Anbringen von
Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der
Gemeinde Jandelsbrunn
(Plakatierungsverordnung)
Werbung zur politischen Meinungsbildung
Auf den Flächen
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Fl. Nr.
1202/6 Gemarkung Jandelsbrunn (Einfahrt bei Linden)
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Fl. Nr. 74
Gemarkung Jandelsbrunn (Einfahrt Hauptstraße Süd)
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Fl. Nr. 353/5
Gemarkung Hintereben (Einfahrt Hintereben Süd Bushaltestelle)
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Fl. Nr.
1084/2 Gemarkung Jandelsbrunn (Feuerwehrhaus Wollaberg)
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Fl. Nr. 17/7
Gemarkung Heindlschlag (Bushaltestelle bei ehemaliger Grundschule)
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Werden Möglichkeiten zur
Plakatwerbung bereitgestellt für:
a) die jeweils zu den Wahlen zugelassenen
politischen Parteien und Wählergruppen bei
Europawahlen |
6 Wochen vor dem Wahltermin |
Bundestagswahlen |
6 Wochen vor dem Wahltermin |
Landtagswahlen |
6 Wochen vor dem Wahltermin |
Kommunalwahlen |
6 Wochen vor dem Wahltermin |
b) die jeweiligen Antragsteller bei
Volksbegehren während der Dauer der Auslegung der Eintragungslisten
c) die jeweiligen Antragsteller und die
jeweiligen politischen Parteien und Wählergruppen bei Volksentscheiden
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6 Wochen vor dem Abstimmungstermin |
Diese Werbemittel müssen innerhalb
einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
Plakatständer/Plakatsäulen
Für Werbung im Sinne des § 1 Abs.
1 dieser Verordnung befindet sich eine
Plakatwand in Jandelsbrunn gegenüber Hauptstraße 29 (Dorffestplatz).
§ 2 Die Verordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in
Kraft
Jandelsbrunn, den __.03.2020
Gemeinde Jandelsbrunn
Freund, erster Bürgermeister