Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Mit den Antragstellern ist ein Vertrag zu schließen, der die Übernahme der Planungsleistungen und die Tragung der Kosten für die Planung zum Gegenstand hat.

  2. Die Bauwerber erkennen an, dass aufgrund des Erlasses einer Einbeziehungssatzung nicht automatisch ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung entsteht.

  3. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den Bereich Jandelsbrunn-Süd (Aufstellungsbeschluss) und billigt den Satzungsentwurf des Architekturbüros Ludwig Bauer, Hauzenberg vom 18.03.2020.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.