Sitzung: 28.04.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
- Mit den Antragstellern ist ein Vertrag zu
schließen, der die Übernahme der Planungsleistungen und die Tragung der
Kosten für die Planung zum Gegenstand hat.
- Die
Bauwerber erkennen an, dass aufgrund des Erlasses einer
Einbeziehungssatzung nicht automatisch ein Anspruch auf Erteilung einer
Baugenehmigung entsteht.
- Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den
Bereich Jandelsbrunn-Süd (Aufstellungsbeschluss) und billigt den Satzungsentwurf
des Architekturbüros Ludwig Bauer, Hauzenberg vom 18.03.2020.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das
Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
durchzuführen.