Sitzung: 28.04.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt nach Art. 63 GO die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020. Diese ist Anlage zu dieser Niederschrift.
Ferner beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Haushaltsplan 2020 mit seinen Anlagen und dem Finanzplan für die Jahre 2021 - 2023.
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Jandelsbrunn
Landkreis
Freyung-Grafenau
für das
Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde folgende Haushaltssatzung
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit .
. . .
. . . 7.602.175,00 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit .
. . .
. . . 6.499.930,00
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)
1. Grundsteuer a)
für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) .
. . .
. . .
. . .
. 330 v. H.
b) für die
Grundstücke (B) . . .
. . .
. . .
. . .
. . .
. 330 v. H.
2. Gewerbesteuer .
. . .
. . . .
. . . . .
. . .
. . .
. . .
. 330 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben
nach dem
Haushaltsplan wird auf . .
. . .
. . .
. . . . .
. . .
. . .
. 1.200.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Gemeinde Jandelsbrunn
(Siegel)
Jandelsbrunn,
den Freund, 1.Bürgermeister