Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung des Kooperationsvertrages:

 

Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Jandelsbrunn, der Gemeinde Neureichenau und der Stadt Waldkirchen für den Schulverbund Jandelsbrunn-Neureichenau-Waldkirchen vom 15.03.2011

 

§ 1 – Vertragsgegenstand

 

Der öffentlich-rechtliche Kooperationsvertrag vom 15.03.2011, geändert durch Änderungsvertrag vom 23.08.2012, erhält in § 7 Abs. 2 folgende neue Fassung:

 

Die staatlichen Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung werden vom jeweiligen Kostenträger geltend gemacht. Die Aufwendungen für die Beförderung der Schüler auf dem Schulweg zur jeweiligen Schule werden vom Schulaufwandsträger getragen, dessen Schule besucht wird.

 

§ 2 – Inkrafttreten

 

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.09.2018 in Kraft.