Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn in Form des Deckblattes 29 einschließlich des Erläuterungsberichts des Planungsbüros Pichlmeier in der Fassung vom 27.04.2020 unter Berücksichtigung der vorherig beschlossenen Änderungen wird hiermit festgestellt.
    Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach  § 6 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht „GE Wollaberg Süd St.-Ägidius-Str. II“ des Planungsbüros Pichlmeier in der Fassung vom 27.04.2020 unter Berücksichtigung der vorstehend beschlossenen Änderungen wird als Satzung beschlossen.

    Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau mit zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes vorzulegen und ist öffentlich bekanntzumachen, sobald das entsprechende Deckblatt Nr. 29 über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigt ist.
    Auf die wesentlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen ist hinzuweisen.

    Die zusammenfassende Erklärung über die Abhandlung der Umweltbelange gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB ist den Bauleitplänen beizufügen.