Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

Die vorstehend gefassten Beschlüsse werden vollzogen, da hiervon der Änderungswunsch der Gestaltung der Satzung nicht betroffen ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die von der Änderung der Satzungsgestaltung betroffenen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.