Sitzung: 15.09.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
Aufgrund von Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende
Verordnung zur Änderung
der Anlage zur Verordnung der Gemeinde Jandelsbrunn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
§ 1
In die Anlage zur Verordnung werden bei der Ortschaft
Jandelsbrunn in Gruppe B die Straßen „Fritz-Pöschl-Straße“ und „Eislacken“
eingefügt.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jandelsbrunn, den __.__.2020
GEMEINDE JANDELSBRUNN