Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aufgrund von Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende

 

Verordnung zur Änderung

der Anlage zur Verordnung der Gemeinde Jandelsbrunn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

 

§ 1

In die Anlage zur Verordnung werden bei der Ortschaft Jandelsbrunn in Gruppe B die Straßen „Fritz-Pöschl-Straße“ und „Eislacken“ eingefügt.

§ 2

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Jandelsbrunn, den __.__.2020

GEMEINDE JANDELSBRUNN