Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erlässt folgende

 

Satzung zur Änderung der

Satzung der Gemeinde Jandelsbrunn über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern Jandelsbrunn und Bahnhof vom 16.11.2015 (Sanierungssatzung)

 

Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde

Jandelsbrunn folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

In § 1 Satz 6 der Satzung der Gemeinde Jandelsbrunn über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern Jandelsbrunn und Bahnhof vom 16.11.2015 werden die Flurnummern 74, 76 Teilfläche, 78 Teilfläche, 79 Teilfläche, 133, 424/5, 424/6 sowie 426 zum Sanierungsgebiet hinzugefügt. Die zeichnerische Darstellung in der Anlage ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

 

Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

 

 

Jandelsbrunn, den

GEMEINDE JANDELSBRUNN

 

 

 

Roland Freund, erster Bürgermeister