Sitzung: 06.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt folgende
Satzung zur Änderung der
Satzung der Gemeinde Jandelsbrunn über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern Jandelsbrunn und
Bahnhof vom 16.11.2015 (Sanierungssatzung)
Auf
Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde
Jandelsbrunn
folgende Satzung:
§ 1
In § 1
Satz 6 der Satzung der Gemeinde Jandelsbrunn über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebiets Ortskern Jandelsbrunn und Bahnhof vom 16.11.2015 werden die
Flurnummern 74, 76 Teilfläche, 78 Teilfläche, 79 Teilfläche, 133, 424/5, 424/6
sowie 426 zum Sanierungsgebiet hinzugefügt. Die zeichnerische Darstellung in
der Anlage ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Mit
der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.
Jandelsbrunn,
den
GEMEINDE
JANDELSBRUNN
Roland
Freund, erster Bürgermeister