Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

1.            Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn in Form des Deckblatts 30 einschließlich des Erläuterungsberichts des Planungsbüros Pichlmeier in der Fassung vom 26.06.2020 unter Berücksichtigung der vorherig beschlossenen Änderungen wird hiermit festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

2.            Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht „WA Hintereben Nord-Ost Schulstraße“ des Planungsbüros Pichlmeier in der Fassung vom 26.06.2020 unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen wird nach § 4 a Abs. 3 BauGB dem Kreisbauamt zur Stellungnahme vorgelegt:

Textliche Festsetzungen Ziffer 4:
- Zugelassen sind Satteldächer, Pultdächer und Walmdächer.
- Dachgaupen sind zulässig
- Dachneigung bei Pultdächern 8 bis 15 Grad
- Dachneigung bei Sattel- und Walmdächern 15 bis 35 Grad

 

Die zusammenfassende Erklärung über die Abhandlung der Umweltbelange gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB ist den Bauleitplänen beizufügen.