Sitzung: 02.02.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende
Satzung:
§ 1
In § 1 Abs. 1 der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Jandelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS -) für die Wasserversorgungseinrichtung Hintereben wird folgender Ortsteil hinzugefügt: Binderhügel mit den Flurnummern 474, 474/1, 474/3, 474/4, 474/5, 474/7 und 526 der Gemarkung Hintereben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.