Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende

 

Satzung:

§ 1

In § 1 Abs. 1 der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Jandelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS -) für die Wasserversorgungseinrichtung Hintereben wird folgender Ortsteil hinzugefügt: Binderhügel mit den Flurnummern 474, 474/1, 474/3, 474/4, 474/5, 474/7 und 526 der Gemarkung Hintereben.

 

§ 2

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.