Sitzung: 02.02.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat hat umfassende Kenntnis von den Bestimmungen
des Nutzungsvertrages und billigt diesen in allen Punkten. Der erste
Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter (Art. 39 Abs.
1 GO) wird ermächtigt, für die Gemeinde alle für den Vertragsschluss
erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.