Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat hat umfassende Kenntnis von den Bestimmungen des Nutzungsvertrages und billigt diesen in allen Punkten. Der erste Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter (Art. 39 Abs. 1 GO) wird ermächtigt, für die Gemeinde alle für den Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.