Sitzung: 02.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die vorliegende Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jandelsbrunn in Form des Deckblattes 31 des
Planungsbüros Arndörfer in der Fassung vom 19.01.2021 unter Berücksichtigung
der vorherig beschlossenen Änderungen wird hiermit festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Abs. 1 BauGB
durchzuführen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich
bekanntzumachen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit
integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht „GE Jandelsbrunn
West Eislacken, Deckblatt 1“ des Planungsbüros Arndörfer in der Fassung vom
19.01.2021 unter Berücksichtigung der vorstehend beschlossenen Änderungen wird
als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau mit zur Genehmigung des
Flächennutzungsplanes vorzulegen und ist öffentlich bekanntzumachen, sobald das
entsprechende Deckblatt Nr. 31 über die Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Jandelsbrunn durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigt ist.
Auf die wesentlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen ist in der
Bekanntmachung hinzuweisen.