Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021:

 

„Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Jandelsbrunn

Landkreis Freyung-Grafenau

für das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          7.413.875,00 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          9.516.925,00 €

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                          330 v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                                                                          330 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                               330 v .H.

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  1.200.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.“

 

Ferner genehmigt der Gemeinderat den Haushaltsplan 2021 in der vorliegenden Fassung samt Anlagen.