Sitzung: 04.05.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021:
„Haushaltssatzung
der Gemeinde Jandelsbrunn
Landkreis Freyung-Grafenau
für das Haushaltsjahr
2021
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.413.875,00 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.516.925,00 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v. H.
2. Gewerbesteuer 330 v .H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.“
Ferner genehmigt der Gemeinderat den Haushaltsplan 2021 in der vorliegenden Fassung samt Anlagen.