Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf der Chaletsiedlung auf Flurnummer 215/1 Gemarkung Heindlschlag.

Der vorgestellte Entwurf hat ortsplanerischen Bezug zur Ortschaft Heindlschlag. Sollte für die Umsetzung eine Bauleitplanung erforderlich sein, so beschließt der Gemeinderat die Durchführung des Bauleitverfahrens. Die Planung sowie die Tragung der Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Mit diesem ist im Falle ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.