Sitzung: 05.04.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0
Beschluss:
Die laut Anlage zu den Prüfungsfeststellungen dargestellten
über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes
werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren
Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 3 GO
nachträglich genehmigt.