Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

Mitglieder anerkannter christlicher Kirchen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Jandelsbrunn haben, wird die Nutzung der Kapelle für familiäre kirchliche Riten in Heindlschlag unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Von Mitgliedern anerkannter christlicher Kirchen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Jandelsbrunn haben, wird zur Durchführung familiärer kirchlicher Riten eine Unkostenpauschale von 150 Euro verlangt. Diese Einnahmen sind zweckgebunden für den Unterhalt der Kapelle in Heindlschlag zu verwenden.

In jedem Falle ist die Abstimmung mit dem Pfarrbüro erforderlich.