Sitzung: 03.05.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022:
„Haushaltssatzung
der Gemeinde
Jandelsbrunn
Landkreis
Freyung-Grafenau
für das Haushaltsjahr
2022
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde
Jandelsbrunn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.089.130,00
€
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.277.300,00
€
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
330 v. H.
b) für die
Grundstücke (B) 330 v. H.
2. Gewerbesteuer 330 v .H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in
Kraft.“
Ferner genehmigt der Gemeinderat den Haushaltsplan 2022 in
der vorliegenden Fassung samt Anlagen und Stellenplan.