Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Jandelsbrunn stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurnummern 566/3 und 567/1 Gemarkung Jandelsbrunn unter folgenden Voraussetzungen zu:

 

  1. Mit dem Betreiber ist ein Planungs- und Erschließungsvertrag zu schließen, der u. a. auch den Rückbau der Anlage nach Außerbetriebnahme sowie das Hinterlegen einer dafür vorgesehenen Bürgschaft zum Gegenstand hat.
  2. Der Betreiber bietet der Gemeinde Zuwendungen nach § 6 Abs. 1 Ziffer 2 i. V. m. Abs. 3 EEG an (derzeit 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde).
  3. Der Betriebssitz ist Jandelsbrunn.
  4. Bevor der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Jandelsbrunn und ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden, ist eine detaillierte Planung mit Umweltprüfung und Einspeisepunkt sowie einer Einspeisezusage des Energieunternehmens vorzulegen.
  5. Die Gemeinde Jandelsbrunn kann nicht garantieren, dass das Bauleitverfahren erfolgreich verläuft.