Sitzung: 31.05.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Jandelsbrunn stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurnummern 566/3 und 567/1 Gemarkung Jandelsbrunn unter folgenden Voraussetzungen zu:
- Mit dem Betreiber ist ein Planungs- und Erschließungsvertrag zu schließen, der u. a. auch den Rückbau der Anlage nach Außerbetriebnahme sowie das Hinterlegen einer dafür vorgesehenen Bürgschaft zum Gegenstand hat.
- Der Betreiber bietet der Gemeinde Zuwendungen nach § 6 Abs. 1 Ziffer 2 i. V. m. Abs. 3 EEG an (derzeit 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde).
- Der Betriebssitz ist Jandelsbrunn.
- Bevor der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Jandelsbrunn und ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden, ist eine detaillierte Planung mit Umweltprüfung und Einspeisepunkt sowie einer Einspeisezusage des Energieunternehmens vorzulegen.
- Die Gemeinde Jandelsbrunn kann nicht garantieren, dass das Bauleitverfahren erfolgreich verläuft.