Sitzung: 02.08.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt die erneute
Auslegung und Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4a Abs. 3 BauGB unter Verkürzung der Anhörungsfrist auf 2 Wochen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein Zusatzvertrag zu schließen, wonach die Verpflichtung des Rückbaus der Anlage nach Außerbetriebnahme verankert wird.