Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die erneute Auslegung und Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB unter Verkürzung der Anhörungsfrist auf 2 Wochen.

  2. Mit dem Vorhabenträger ist ein Zusatzvertrag zu schließen, wonach die Verpflichtung des Rückbaus der Anlage nach Außerbetriebnahme verankert wird.